Ist Ultraschall schädlich für das ungeborene Kind? Warum verbietet die neue Strahlenschutzverordnung kommerziellen Anbietern den Ultraschall, erlaubt sie aber im Rahmen von medizinischen Untersuchungen? Die Debatte um das Verbot von „Baby-Fernsehen“ hat viele Eltern verunsichert. Prof. Dr. med. Franz Kainer von der Klinik Hallerwiese möchte ihnen diese Ängste nehmen und weist die Kritik am Ultraschall zurück.
Die ersten Umrisse des ungeborenen Babys erkennen, zum ersten Mal die winzigen Hände und Füße sehen: Für Eltern ist das erste Ultraschallbild ihres Kindes ein unvergessliches Erlebnis. Doch seit Anfang des Jahres plagen viele werdende Mütter bei der Untersuchung Sorgen. „Ist der Ultraschall gefährlich für mein Baby?“ Diese Frage hört Prof. Dr. med. Franz Kainer, Chefarzt der Geburtshilfe und Pränatalmedizin, immer wieder von seinen Patientinnen in der Klinik Hallerwiese.
Grund ist die Debatte um das sogenannte „Baby-Fernsehen“: Ein Trend aus den USA, der sich auch in Deutschland ausgebreitet hat. Immer mehr kommerzielle Ultraschall-Anwender bieten Eltern 3D- und 4D-Bilder von ihrem ungeborenen Kind an. Die am 1. Januar 2019 in Kraft getretene neue Strahlenschutzverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) verbietet aber nun ab Ende 2020 Ultraschallanwendungen, die keinen medizinischen Grund haben. Seither sind viele Eltern verunsichert, ob der Ultraschall an sich gefährlich ist.
Für Prof. Dr. Kainer sind Ultraschalluntersuchungen ein wichtiger Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge. Nach den Mutterschaftsrichtlinien stehen Schwangeren drei Ultraschalluntersuchungen als Kassenleistung zu Verfügung, doch oft sind mehr Untersuchungen nötig, um sicherzustellen, dass die Schwangerschaft für Mutter und Kind gut verläuft.
Die niedrigen Schallfrequenzen schaden dem Baby nicht
Prof. Dr. Kainer versucht seine Patientinnen deshalb zu beruhigen: „Der Ultraschall wird seit den 70er Jahren eingesetzt. Bislang gibt es keine Langzeitstudien, die auf eine Gesundheitsbelastung durch Ultraschall hinweisen.“ Der Chefarzt hält es zwar prinzipiell für richtig, Ultraschalluntersuchungen nur aus diagnostischen Gründen durchzuführen, eine Gefahr für das ungeborene Kind sieht er in kommerziellen sowie medizinischen Anwendungen aber nicht.
„Bei der Untersuchung von Schwangeren ist die Frequenz der Schallwellen im Vergleich zu anderen Behandlungen wie der Nierensteinentfernung äußerst gering. Zudem wird die Energie von vornherein durch das Ultraschallgerät limitiert. Die Bewegungen des ungeborenen Kindes und der Mutter verhindern außerdem eine punktuell schädliche Temperaturerhöhung“, erklärt Prof. Dr. Kainer. Allein beim sogenannten PW-Doppler-Ultraschall, der zum Beispiel bei Wachstumsstörungen zum Einsatz kommt, kann die Temperatur bei einer längeren Untersuchung ansteigen. „Deshalb führen wir im ersten Drittel der Schwangerschaft keine Untersuchungen mit dem PW-Doppler-Ultraschall durch.“
Die Haltung von Prof. Dr. Kainer entspricht damit der Meinung vieler Fachexperten. Die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) weist die Kritik am Ultraschall seit Anfang des Jahres vehement zurück und fordert den Gesetzgeber auf, das Verbot von „Baby-Fernsehen“ mit einem anderen Ansatz zu begründen. Prof. Dr. Kainer ist verwundert, dass der Ultraschall in die neue Strahlenschutzverordnung 2019 aufgenommen wurde: „Ultraschallwellen sind keine ionisierten Strahlen, wie zum Beispiel elektromagnetische Wellen im Röntgengerät oder in der Computertomografie, sondern Schallwellen.