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17.07.2017

Jeder hat das Recht auf eine würdevolle Pflege

Die angehenden Gesundheits- und Krankenpfleger Andrea Grebner und Thomas Richter stellen die Pflegecharta vor, die sie zusammen mit ihren Mitschülern erarbeitet haben.

Die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Krankenpflege an der Klinik Hallerwiese haben sich intensiv mit dem Thema „Würde in der Pflege“ auseinandergesetzt und daraus eine eigene Pflegecharta entwickelt.

Das Thema „Würde in der Pflege“ ist fester Bestandteil der Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflege an der Berufsfachschule der Klinik Hallerwiese und Cnopf’schen Kinderklinik in Nürnberg. Daher haben sich die 17 Schülerinnen und Schüler des Unterkurses, also dem ersten Ausbildungsjahr, intensiv mit der Frage „Was ist ein würdevoller Umgang mit den Patienten?“ auseinandergesetzt.

Grundlage für die Unterrichtseinheit war die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“, die vom Bundesfamilien- und Bundesgesundheitsministerium herausgegeben wurde. Artikel für Artikel nahmen die Schüler die Charta unter die Lupe und stellten dabei fest: Die Charta ist sehr allgemein gehalten. „Deshalb haben wir sie auf unsere Situation in der Krankenpflege heruntergebrochen“, erklärt der angehende Krankenpfleger Thomas Richter. Gemeinsam haben er und seine Mitschülerinnen und Mitschüler das herausgearbeitet, „auf das wir im Umgang mit den Patienten besonders achten wollen“, so Richter weiter.

Acht Artikel mit den Rechten pflegebedürftiger Menschen
Heraus kam eine eigene Pflegecharta mit acht Artikeln, die die angehenden Pflegekräfte zukünftig berücksichtigen wollen. Die Artikel beschäftigen sich mit den Themen Privatsphäre, Freiheit, Akzeptanz und Wertschätzung sowie Sicherheit und individuelle Hilfe. Außerdem behandelt die Charta die Aspekte Beratung, Information und Aufklärung sowie psychische und physische Unversehrtheit, Motivation und den Respekt vor Kultur und Religion.

Jeder Artikel enthält eine Handlungsanweisung und ist mit einem konkreten Beispiel versehen. So bedeutet das Recht auf Privatsphäre beispielsweise, kein Zimmer zu betreten ohne vorher anzuklopfen. Das Recht auf Beratung, Information und Aufklärung bedeutet, dem Pflegebedürftigen alle Maßnahmen auf verständliche Art und Weise zu erklären. Das heißt in der Praxis: Die Krankenpfleger müssen auch einmal die Fachsprache des behandelnden Arztes übersetzen, wenn der Patient diese nicht versteht.

Individuelle Bedürfnisse erfragen
„Jeder Mensch ist anders und hat individuelle Bedürfnisse und Wünsche“, erklärt Andrea Grebner, die ebenfalls den Unterkurs an der Berufsfachschule Hallerwiese besucht. Diese zu kennen und sie zu berücksichtigen, sind die wichtigsten Grundlagen einer würdevollen Pflege. „Fühlt sich ein Mensch würdevoll behandelt, ist das die beste Voraussetzunge, um gesund zu werden“, so Grebner und Thomas Richter einstimmig.